Schließung aller Sportstätten der Stadt Calbe/Saale
30. Oktober 2020Aufgrund der Achten Verordnung über Maßnahme zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 15. September 2020, zuletzt geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 wird gemäß § 8a Absatz 2 im Zeitraum 02. November 2020 bis 30. November 2020 der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen.
Demnach sind folgende Sportstätten im Zeitraum vom 02.11.2020 bis 30.11.2020 für den Sportbetrieb geschlossen:
- Bootshaus
- Lessing Sporthalle
- Reitplatz
- Sporthalle Heger
- Sportplatz Heger
- Tennisanlage
- Zuckerfabrik
Sollte die Nutzung der Sportstätten wieder möglich sein, werden diese durch die Stadt Calbe (Saale) für den Trainingsbetrieb unaufgefordert und kurzfristig wieder freigegeben.
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Sven Hause
Bürgermeister der Stadt Calbe (Saale)